Das Berliner Kammergericht hat Sony im Zusammenhang mit der Preispolitik für PlayStation-Plus-Abonnements in die Schranken gewiesen. Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschied das Gericht, dass der Konzern Preise nicht einseitig erhöhen und die Zahl der enthaltenen Online-Spiele willkürlich einschränken darf. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, da Sony eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht hat.
Sony bietet PlayStation-Plus-Abos mit einer Laufzeit von einem, drei oder zwölf Monaten an, die sich automatisch verlängern, sofern keine Kündigung erfolgt. Laut den bisherigen Nutzungsbedingungen konnte der Konzern Preise einseitig anpassen, um gestiegene Kosten zu decken. Eine E-Mail-Benachrichtigung sollte dabei 60 Tage vor der Änderung genügen. Die Richter entschieden, dass diese Klausel Abonnentinnen unangemessen benachteiligt. Um Kostensteigerungen weiterzugeben, müsse Sony entweder Verträge kündigen oder neue Angebote unterbreiten, bei denen Kundinnen aktiv zustimmen.
Auch die Regelung, die es Sony erlaubte, die Zahl und Verfügbarkeit der Spiele sowie Online-Funktionen ohne Vorankündigung zu ändern, wurde vom Gericht als unzumutbar eingestuft. Eine derart weitreichende Befugnis sei für Kund*innen intransparent und unvereinbar mit dem Grundsatz der Fairness bei Vertragsabschlüssen.
Das Urteil stärkt die Rechte von Abonnent*innen, die sich gegen unangemessene Klauseln in Verträgen wehren möchten. Sollte das Urteil in höherer Instanz bestätigt werden, könnte es weitreichende Konsequenzen für die Abo-Modelle von Sony und anderen Anbietern haben.
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